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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13 B   

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https://dejure.org/2013,102974
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13 B (https://dejure.org/2013,102974)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.11.2013 - L 8 SO 353/13 B (https://dejure.org/2013,102974)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. November 2013 - L 8 SO 353/13 B (https://dejure.org/2013,102974)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2012 - L 8 SO 40/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13
    Der Senat hat dazu eine Folgenabwägung getroffen und bei Zugrundelegung des Heizkostenspiegels 2011 und einer angemessenen Wohnfläche von 50 qm einen angemessenen Verbrauch von bis zu 1.335 Litern Heizöl errechnet (Beschluss vom 10. April 2012, L 8 SO 40/12 B ER).

    Dies ergibt sich bereits aus den Gründen der früheren Senatsbeschlüsse vom 10. April 2012 und vom 14. August 2013 (L 8 SO 40/12 B ER, L 8 SO 41/13 B).

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13
    Eine derartige Pauschalierung ist unzulässig und kann insbesondere nicht dem Urteil des BSG vom 2. Juli 2009 B 14 AS 46/08 R - entnommen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2006 - L 8 AS 439/05

    Verpflichtung zur Zahlung eines Gesamtbetrages zur Beschaffung von Heizöl an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13
    Insoweit hat der Senat bereits in einem früheren Verfahren darauf hingewiesen, dass es ein Gebot wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln ist, Leistungsempfänger in Niedrigpreiszeiten aufzufordern, sich Heizöl zu besorgen und die Kosten dann vollständig zu erstatten (Beschluss vom 2. Februar 2006 L 8 AS 439/05 ER , FEVS 1/07 S. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2007 - L 7 B 232/05

    Zulässigkeit einer Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe; Bedeutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13
    Dies entspricht der Entscheidungspraxis des Senats, wonach in sozialgerichtlichen Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist und damit Betragsrahmengebühren nach § 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen, auch bei nur teilweiser Erfolgsaussicht PKH unbeschränkt zu bewilligen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2012 - L 8 SO 26/12 B ER -, ebenso Beschlüsse des 7. und des 5. Senats des Gerichts vom 3. August 2007 L 7 B 232/05 AS -, NZS 2008, 336, sowie vom 16. August 2010 - L 5 SB 73/10 B - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 73a RdNr. 7a mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2014 - L 8 SO 41/13

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - ärztliche Verordnung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13
    Zur Durchführung dieses Verfahrens bewilligte der erkennende Senat dem Kläger auf dessen Beschwerde Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 14. August 2013 (L 8 SO 41/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2010 - L 5 SB 73/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13
    Dies entspricht der Entscheidungspraxis des Senats, wonach in sozialgerichtlichen Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist und damit Betragsrahmengebühren nach § 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen, auch bei nur teilweiser Erfolgsaussicht PKH unbeschränkt zu bewilligen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2012 - L 8 SO 26/12 B ER -, ebenso Beschlüsse des 7. und des 5. Senats des Gerichts vom 3. August 2007 L 7 B 232/05 AS -, NZS 2008, 336, sowie vom 16. August 2010 - L 5 SB 73/10 B - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 73a RdNr. 7a mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2013 - L 8 SO 41/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13
    Dies ergibt sich bereits aus den Gründen der früheren Senatsbeschlüsse vom 10. April 2012 und vom 14. August 2013 (L 8 SO 40/12 B ER, L 8 SO 41/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 8 SO 286/11
    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob der Auffassung des BSG zu folgen ist, dass der Heizspiegel heranzuziehen ist, der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung veröffentlicht war (a.a.O., Rn. 25), obwohl sich dieser auf einen zurückliegenden Abrechnungszeitraum und daher nicht zwingend auf den Leistungszeitraum bezieht (vgl. Beschluss des Senats vom 25. November 2013 - L 8 SO 353/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 17/13
    Die Beiordnung des Rechtsanwalts, an dessen Bereitschaft zur Übernahme des Mandats der Senat wegen der Vertretung des Klägers in weiteren Verfahren (vgl. u.a. den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in der Sache L 8 SO 353/13 B) keinen Zweifel hat, folgt aus § 121 Abs. 2 ZPO.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2014 - L 8 SO 63/13
    Der Senat hat bereits mehrfach Bedenken gegen die Anwendung eines Heizspiegels, der frühere Heizperioden betrifft, geäußert (u.a. Beschluss vom 25. November 2013 L 8 SO 353/13 B).
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